Da für Neubauten logischerweise noch keine Verbrauchswerte vorliegen, muss in solchen Fällen ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Dieser fällt bei einem preislichen Spektrum von 150 bis 1.000 EUR zwar teurer aus, ist dafür aber aussagekräftiger. Er basiert auf umfangreicherem Datenmaterial und komplexeren Berechnungsverfahren, wodurch die einzelnen Faktoren der Energieeffizienz genauer aufgeschlüsselt werden. Verpflichtend ist er zudem für Wohngebäude, die
- nach 2008 errichtet wurden,
- über vier oder mehr Wohneinheiten verfügen oder
- noch nicht der Heizschutzverordnung von 1977 entsprechen.
Nach seiner Erstellung ist der Energieausweis 10 Jahre lang gültig. Mit der Erstellung eines Energieausweises können Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger und Heizungsbauer beauftragt werden. Falls Sie eine Immobilie verkaufen möchten, für die Sie noch keinen Energieausweis besitzen, übernehmen wir bei Schumacher Immobilien selbstverständlich die Erstellung für Sie. Gerne kümmern wir uns zudem um alle weiteren Formalitäten rund um den Immobilienverkauf in Bonn, Oberkassel, Königswinter, Bad Honnef oder Umgebung. Als erfahrene Makler verfügen wir über die nötigen Kontakte und können Sie auch gerne über Förderungen für Energieberatungen aufklären, die Ihnen der Staat unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?
Ein Energieausweis ist einem Miet- oder Kaufinteressenten vollständig und rechtzeitig vorzulegen. Ebenso Pflicht ist die Angabe der wichtigsten Informationen aus dem Energieausweis – und das bereits in Immobilienanzeigen und -exposés. Ein Verstoß kann durchaus bestraft werden, hier drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
Welcher Energieausweis ist Pflicht?
Es gibt zwei verschiedene Arten des Energieausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage eines technischen Gutachtens erstellt, das beispielsweise den Zustand der Wände oder Anlagentechnik prüft. Bei dem Verbrauchsausweis werden hingegen die realen Verbrauchsdaten aus den letzten drei Jahren herangezogen. Aus diesen werden Aussagen zum künftigen Energieverbrauch abgeleitet. Auch wenn die Verbrauchsdaten abhängig vom individuellen Heizverhalten sind, dienen sie als gute Orientierung. Für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Wohnhäuser, die der seit 1977 geltenden Wärmeschutzverordnung entsprechen, reicht ein solcher Verbrauchsausweis. Für ältere und unsanierte Wohnhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten und Gebäude, die nach 2008 gebaut wurden, benötigen Sie einen Bedarfsausweis.
Wo bekomme ich einen Energieausweis?
Sie können mit der Erstellung eines Energieausweises sowohl Architekten als auch Bauingenieure sowie Energieberater und Handwerksbetriebe, die die entsprechende Zulassung haben, beauftragen.
Was kostet ein Energieausweis?
Natürlich variieren die Kosten in Abhängigkeit von der Art des Ausweises, vom Anbieter und vom zu bewertenden Gebäude selbst. Als Richtwert für einen Verbrauchsausweis können Sie 70 Euro heranziehen, einen Bedarfsausweis zu erstellen, ist deutlich aufwendiger – und deswegen kostet dieser rund 400 Euro und mehr.
Für welche Immobilien benötige ich keinen Energieausweis?
Verkaufen oder vermieten Sie als Eigentümer Wohn- oder Gewerbeimmobilien, sind Sie dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Ausgenommen sind lediglich Gebäude, die
- unter Denkmalschutz stehen,
- eine Nutzfläche von unter 50 m² haben,
- weitestgehend nicht genutzt, also auch nicht regelmäßig gekühlt oder beheizt werden
- speziell genutzt werden, wie beispielsweise Stallungen oder Werkstätten, sowie
- Ferienhäuser.